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Dienstag, 31. Januar 2012

Tromlitz Versicherungen: Reiseversicherung Tipps für Studenten, Au-pair und Schüler

Deutsche Au-pair im Ausland
Rechte und Pflichten
Au-pairs sind keine Angestellten sondern mehr ein neues „Familienmitglied“
Der Aufgabenbereich eines Au-pair in der Gastfamilie ist vielseitig. Vor allem aber gehören die Aufsicht und Betreuung der Kinder dazu. Die Kinder müssen in den Kindergarten, zur Schule oder zu sonstigen Aktivitäten begleitet und gebracht werden. Zu weiteren Aufgaben eines Au-pair gehört die Betreuung der Hausaufgaben, Wohnung in
Ordnung halten, sowie die Unterstützung beim Waschen und Bügeln. Auch die Zubereitung des Frühstücks oder kleinerer Snacks und Gerichte gehören nach Absprache mit der Gastfamilie zu den Aufgaben eines Au-pair. Normalerweise beträgt die die häusliche Hilfe 5 bis 6 Std. pro tag bei ca. 25 bis 35 Wochenstunden. Wobei in der Regel dem Au-pair eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche gewährt werden. Ebenso hat ein Au-pair den Anspruch auf bezahlten Urlaub und den Besuch einer Sprachschule. Neben freier Unterkunft und Verpflegung, bekommt ein Au-pair Taschengeld, welches je nach Gastland variiert, dessen Höhe aber mindestens 50 Euro betragen sollte. 

weitere informationen erfahren sie unter http://www.reiseversicherung-experte.com 

oder unter der offiziellen homepage vom Versicherungsbüro Tromlitz

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Donnerstag, 24. November 2011

Reiseversicherung und Reiseschutz für Au Pair-Aufenthalte bis zu 3 Jahren


Tromlitz Versicherungen Ihr Spezialist für Reiseversicherung und Reiseschutz für Au Pair-Aufenthalte

Damit der Auslandsaufenthalt als Au Pair ein voller Erfolg wird, muss man auch an den richtigen Versicherungsschutz denken. Der Au Pair Reiseschutz bzw. die Au Pair Reiseversicherung von Tromlitz Versicherungen gilt für Auslandsaufenthalte im Rahmen von Au Pair Programmen und kann bis zu einer Dauer von 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Versichern können sich alle Personen bis zum 30. Lebensjahr, die sich vorübergehend als Au Pair im Ausland aufhalten und dort keinen ständigen Wohnsitz haben.

Zu Beachten gilt, das die Reiseversicherung vor Antritt der Reise abgeschlossen werden muß. Sie beginnt dann mit dem Tag der Einreise. Ebenso wie bei unserer Schüler und Studenten Reiseversicherung besteht auch hier die Möglichkeit auf Antrag die Hin- und Rückreise zu versichern.
Folgende Versicherungen werden von uns angeboten:

Reise-Krankenversicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Hier gehts direkt zum Angebots- und Buchuingsassistenten:


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